Einladung zur Turnierveranstaltersitzung

 


am Dienstag, 31.August 2010


um 19 Uhr


im Gasthaus Jerolitsch / Krumpendorf


Mit freundlichen Grüssen

Renate Schubert

Turnierreferentin





Österreichischer Jugendsportpreis: Infos 



Fortbildung für Richter Innen und AusbildnerInnen


Von 9.-10.1. 2010 organisierte das Kärntner Turnierreferat unter der Leitung von Fr. Renate Schubert eine Fortbildungsveranstaltung für Richter und Ausbildner im Glock Horse Performance Center in Treffen.  Als Vortragende konnten RA Wilfried B. Herkommer (GER )und  Ing. Franz Kager, Generalsekretär und  Sportdirektor des  BFV gewonnen werden.

Der erste Veranstaltungstag war dem Springsport gewidmet. Auf dem Programm standen ÖTO Änderungen, Theorie und praktische Beurteilung von  4- und 5-jährigen Springpferden.

Am Sonntag war  Dressursport angesagt.  Theorie, praktische Beurteilung von 4 und 5 jährigen Dressurpferden sowie Bewertung von Lektionen der Klasse M bis GP waren Themenschwerpunkte und bildeten einen kurzweiligen Mix aus Theorie und Praxis.

Herr Herkommer zeigte sich von der überaus guten Qualität der Pferde und der Präsentationen unter dem Sattel begeistert. Ein herzliches Dankeschön geht an dieser Stelle gleichzeitig an die Reiter, die sich für diese 2 Tage Zeit genommen haben.

Trotz Schneefall am Samstag war die Fortbildungsveranstaltung sehr gut besucht.  19 Richter aus Tirol, der Steiermark, Oberösterreich, Niederösterreich, Slowenien und Kärnten  nutzten die Gelegenheit als Vorbereitung für die  Richterzusatzprüfung.

Auch  17 staatlich geprüfte Ausbildner verfolgten interessiert die Diskussionen, die sich bei der Beurteilung der Pferde bzw. der gezeigten Lektionen ergaben.  Begeistert von der sehr ergiebigen Weiterbildung und den treffenden Erklärungen  von RA Herkommer, freut man sich in Kärnten bereits auf eine Fortsetzung in 2 Jahren.

C.W.





Änderungen bezüglich Reitertreffen 2009:




ACHTUNG ÄNDERUNG LIZENZFORTSCHREIBUNG

 

Bei der letzten Bundessitzung der Ausbilder wurde folgende Änderung für Übungsleiter Reiten (FENA) vereinbart: Ab sofort sind zur Fortschreibung der Ausbilderlizenz ZWEI (bisher eine) Fortbildungen über einen Zeitraum von 2 Jahren erforderlich.

Die nächste Fortbildung des LFV Kärnten findet am Donnerstag (Christi Himmelfahrt) den 21. Mai statt. Die genaue Ausschreibung wird in der nächsten Pferderevue veröffentlicht.






Turnier- und Richterreferat








Informationsseminar ÖTO-Änderungen


Am 6. Jänner lud das Turnier- und Richterreferat Kärnten zu einem Informationsseminar über die neuesten ÖTO-Änderungen nach Pörtschach. An die 40 interessierte Turnierveranstalter, Richter, Ausbildner und Reiter waren der Einladung von Renate Schubert gefolgt und ließen sich vom Generalsekretär des BFV Ing. Franz Kager die jüngsten Neuerungen der österreichischen Turnierordnung erläutern. Diese betreffen unter anderem die Punkte Startgenehmigungen für nicht registrierte Pferde, Doping, Lizenzen, Änderungen bei Vielseitigkeits- und Springturnieren oder den Ponysport. Diskussionen über einzelne aktuelle Themen wie das korrekte reiterliche Verhalten auf Turnieren belebten den Vortrag der wegen weiterer anstehender Neuerungen eine Fortsetzung im Jänner 2010 finden soll.





RAHMENBESTIMMUNGEN für REITER-, FAHRER- und VOLTIGIERERTREFFEN 

 

Treffen sind genehmigungspflichtig !


Genehmigung und Aufsicht der Treffen fallen in die Kompetenz des Kärntner LFV.

Für die Genehmigung wird vom LFV eine Gebühr lt.  Gebührenordnung- ( jedoch mindestens € 50,--) eingehoben. 

Die Ausschreibung ( Checkliste ) ist spätestens 8 Wochen vor dem vorgesehenen Termin dem  LFV  zur Genehmigung vorzulegen. Der Ausschreibung sind beizulegen die  Bestätigung des / der  Richter und Parcour-/Geländebauers. Ausschreibungen gelten erst dann als genehmigt wenn der Genehmigungsvermerk des LFV / Turnierreferenten  mit Datum  und Unterschrift versehen ist. Es wird PRO VEREIN  E I N  REITERTREFFEN PRO SPARTE  im Jahr  genehmigt !


Treffen  dürfen  nicht  termingleich  sowie eine Woche vor einem  Turnier derselben Sparte durchgeführt werden,  ausgenommen mit Zustimmung des  Turnierveranstalters  und diese muss schriftlich erfolgen und bei der Genehmigung im LFV vorgelegt werden ! 


Diese Veranstaltungen sind unter Aufsicht eines Richters  der jeweiligen Sparte durchzuführen. Bei einer Kombination von 1 Tag Springen und 1 Tag Dressur wobei überwiegend Bewerbe mit beurteilendem Richtverfahren ( Springreiter – und Dressurreiterprüfungen abgehalten werden ) sind für jeden Tag 2 Richter einzuladen!

Wovon ein Richter auch ein Richterkandidat sein kann. 


Der Parcours- bzw. Geländebau ist von Personen durchzuführen, die mindestens die Qualifikation Parcoursbau-/Geländebauassistent  besitzen. 

Die Bestimmungen des § 31 ÖTO ( offizielles Rettungsfahrzeug, Arzt, Tierarzt, Hufschmied ) sind einzuhalten. 

Geldpreise sind nicht zulässig. Sach- oder Warenpreise, für die in der Ausschreibung ein bestimmter Wert angegeben wird, gelten als Geldpreise. 


Die Anforderungen müssen der niedrigsten Klasse lt. ÖTO entsprechen, wobei die Mindestanforderungen in den jeweiligen Sparten  n i c h t  unterschritten werden dürfen.


Nur für Haflinger und Kleinpferde sind die Anforderungen entsprechend anzupassen. 



Reiter-Fahrer Voltigierer- Treffen können folgend ausgeschrieben werden: 


Dressur:Klasse A ( Dressurbewerbe sind für lizenzfreie Reiter als Dressurreiterberwerbe zu beurteilen )


Springen:Klasse  E, AO und A  ( Springbewerbe der Klasse E sollen als Stilspringprüfung und Springen der Klasse A auf Idealzeitngerichtet  werden.


Fahren:Klasse L


Voltigieren:Klasse A


Distanz:Ritte auf Idealzeit mit einer Länge bis max. 30 km.


Orientierung:Wanderritte nach Karte und Kompass oder Wanderritte mit Orientierungshilfen


Western:Trail, Pleasure und Reining für Einsteiger


Vielseitigkeitsbewerbe:nur Geländeritte   gemäß § 802 ÖTO


Zulässig sind auch Breitensportliche Bewerbe gemäß § 800 ÖTO 

Bei Reitertreffen dürfen keine Cup`s ausgetragen werden !!! 


Teilnahmeberechtigt:

sind Inhaber von Reiterpass/ÖFAB/WRC/Reiternadel. Lizenzinhaber. R1, RD1 und F1 soferne sie Mitglieder des veranstaltenden Vereines sind. Reiter und Fahrer mit einer höheren Lizenz als R1, RD1, F1 – dürfen nur mit maximal 5-jährigen Pferden starten- ohne Wertung. Gem.§ 53 / 3 ÖTO


Reiter mit R/ Pass, R/ Nadel müssen immer separat von Lizenzinhabern gewertet werden !!


Jedes Pferd  darf maximal 3x pro Tag  an den Start gehen – ausgenommen in Distanzreiterbewerben. 


An Treffen dürfen maximal 60 Pferde teilnehmen. Die Pferde müssen nicht im Pferderegister  des BFV eingetragen sein. Pferde müssen jedoch einen gültigen Impfschutz gegen Pferdeinfluenza  gem. § 11 ÖTO sowie  einen Pferdepaß haben und dieser Nachweis muß auf Wunsch des Richters vorgelegt werden. 


Es gelten die Bestimmungen der ÖTO über die Ausrüstung der Reiter § 57 und der Pferde § 58.  Für Fahrprüfungen ist die Turnierordnung für Gespanne anzuwenden. 


ACHTUNG ! Ergebnisse werden für die Erlangung bzw. Höherreihung der Lizenz


NICHT angerechnet ! 


Die Rahmenbedingungen für Reiter- Fahrer- Voltigier Treffen sind gültig ab dem

1. Jänner 2009.


Aufgrund der überdurchschnittlich großen Anzahl an Reiter- / Fahrertreffen 2008 hat der LFV für das Jahr 2009 eine Änderung hinsichtlich dieser Veranstaltungen beschlossen.

- An Wochenende an denen ein Turnier in Kärnten stattfindet, sowie an den Wochenenden davor werden keine Treffen mehr genehmigt.

- Jeder Verein darf pro Sparte nur mehr ein Treffen pro Jahr durchführen

- Die teilnehmenden Pferde müssen sowohl in Besitz eines gültigen Impfpasses als auch eines Pferdepasses sein




Förderung von C-Turnieren


2009 soll die Austragung von Turnieren für Veranstalter attraktiver gemacht werden. Deswegen wird für Vereine die erstmalig ein C-Turnier veranstalten, die Abgabe an den LFV gesenkt. Bei Springturnieren der Kategorie C kann der Veranstalter zudem auf die Bestellung eines Parcoursbauassistenten verzichten.